Unsere Schulordnung

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Schulordnung

der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek

A)     Regeln für das Zusammenleben

1. Wir sind zu allen in der Schule freundlich und hilfsbereit und bemühen uns um einen freundlichen Umgang miteinander in Wort und Tat.

2. Konflikte lösen wir gewaltfrei und friedlich.

3. Wir achten das Eigentum anderer.

4. Smartphones, Smartwatches, Fitnesstracker, etc. (im Allgemeinen smarte Geräte) werden während der Schulzeit in der Schultasche oder im verschließbaren Fach aufbewahrt. Die Geräte müssen ausgeschaltet oder im Schulmodus sein.

Eine Nutzung ist nur mit Genehmigung einer Lehrerin oder eines Lehrers gestattet.

Die Schule übernimmt keine Haftung für die elektronischen Geräte der Schülerinnen und Schüler.

Für dringliche Fälle steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung.

5. Wir wissen, dass das Mitbringen von Glasflaschen, Kaugummi, Zigaretten, Alkohol und illegalen Drogen in die Schule grundsätzlich verboten ist und halten uns daran.

6. Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte.

7. Wir halten niemanden durch unser Verhalten vom Lernen und Arbeiten ab.

Wir wissen, dass wiederholtes Fehlverhalten den Eltern mitgeteilt wird und eine Klassenkonferenz zur Folge haben kann, bei der Ordnungsmaßnahmen (Verweis, Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Wochen, Überweisung in eine Parallelklasse, Überweisung in eine andere Schule) ausgesprochen werden können.

8. Jeder Einzelne hat sich und anderen gegenüber Verantwortung. Wir schauen deshalb nicht weg, sondern schalten uns ein, wenn unsere Schulordnung nicht eingehalten wird.

B)      Schulbeginn und -ende

1. Wir halten uns bis 7:35 Uhr (Grundschule 7:55 Uhr) auf dem Schulhof auf.

2. Buskinder, die später zur Schule müssen, treffen sich in der Mensa.

3. Wir stellen unsere Fahrräder und Cityroller in den Fahrradständern ab und schließen sie dort an. Das Fahren auf dem Schulhof ist aus Sicherheitsgründen verboten. Wir schieben deshalb Fahrräder und Cityroller.

4. Nach Schulschluss verlasse ich zügig das Schulgelände.

C)      Pausenregelung

1. Die 5-Minuten-Pausen dienen nur dem Lehrer- bzw. Raumwechsel.

2. Wenn wir den Raum wechseln, nehmen wir unsere Taschen zu Beginn der Pause mit auf den Schulhof.

3. Der Schulhof vor dem Eingangsbereich der Grundschule ist vorrangig für die Klassen 1-4 vorgesehen, der andere vorrangig für die Klassen 5-10.

4. Wir benutzen während der Pausen nur die Toiletten im unteren Bereich.

5. Bei Regenpausen klingelt die Außenaufsicht ab. Wir bleiben in den Klassenräumen und lassen die Tür geöffnet. Pro Flur führt eine Lehrkraft Aufsicht. Die Schülerinnen und Schüler der oberen Klassen unterstützen Sie dabei.

D)     Auf dem Schulgelände

1. Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgelände während der Pausen und Unterrichtszeiten nicht. In Freistunden und Mittagspausen dürfen die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen.

2. Auch draußen sorgen wir für Sauberkeit und Erhalt der Anlagen.

3. Wir werfen nicht mit Schneebällen.

4. Ballspiele sind nur mit geeigneten Bällen in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

5. Falls wir etwas auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude beschädigt haben, melden wir dies umgehend einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder der Schulleitung. Falls wir eine Beschädigung beobachten oder feststellen, melden wir dies ebenfalls.

Diese Bestätigung bitte der Klassenlehrkraft zukommen lassen.

Name des Kindes: ______________________        Klasse: ______

Wir haben von der Schulordnung Kenntnis genommen und erkennen sie an.

 

__________                         _________________________________

Datum                                  Unterschrift der Erziehungsberechtigten

 

 

                                            _________________________________

                                            Unterschrift des Schülers / der Schülerin