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Aufnahme/Einschulung

Aufnahmekriterien der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek für die Aufnahme/Einschulung

 

 

I.  Gemeinschaftsschule

1.  Härtefälle

2.  Geschwisterkinder

3.  Wohnsitz in der Gemeinde Halstenbek, d. h. Aufnahme in die zuständige Schule gemäß § 24 SchulG

4.  Schulweglänge (tatsächl. zeitl. Bedarf incl. ÖPNV unter 20 min)

5.  Losverfahren

 

II.  Grundschulen

1.  Härtefälle

2.  Geschwisterkinder

3.  Schulweglänge (tatsächl. zeitl. Bedarf zu Fuß, ohne ÖPNV)

4.  Schulweglänge (tatsächl. zeitl. Bedarf incl. ÖPNV unter 20 min)

5.  Losverfahren

 

Schulkonferenzbeschluss vom 01.12.2016