Aufnahme/Einschulung
Aufnahmekriterien der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek für die Aufnahme/Einschulung
I. Gemeinschaftsschule
1. Härtefälle
2. Geschwisterkinder
3. Wohnsitz in der Gemeinde Halstenbek, d. h. Aufnahme in die zuständige Schule gemäß § 24 SchulG
4. Schulweglänge (tatsächl. zeitl. Bedarf incl. ÖPNV unter 20 min)
5. Losverfahren
II. Grundschulen
1. Härtefälle
2. Geschwisterkinder
3. Schulweglänge (tatsächl. zeitl. Bedarf zu Fuß, ohne ÖPNV)
4. Schulweglänge (tatsächl. zeitl. Bedarf incl. ÖPNV unter 20 min)
5. Losverfahren
Schulkonferenzbeschluss vom 01.12.2016