Der Schulelternbeirat SEB
Der Schulelternbeirat wird aus je einem Elternvertreter:in jeder Klasse gebildet. In der Regel sind das die jeweils ersten Elternvertreter:innen oder ein benannter Vertreter:in.
Aktuell hat der Schulelternbeirat der Schule an der Bek 34 Mitglieder. Diese wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und fünf weitere Vorstandsmitglieder.
(Namen und Kontaktdaten des SEB-Vorstands finden Sie hier)
Der SEB unterstützt die Arbeit der Klassenelternbeiräte (sog. Elternvertreter) beim Zusammenwirken von Schule und Elternschaft. So wie die Klassenelternbeiräte ein Bindeglied zwischen den Lehrkräften einer Klasse und deren Elternschaft darstellen, so fungiert der Schulelternbeirat als Bindeglied zwischen der gesamten Elternschaft und der Schulleitung.
Damit der SEB seinen Aufgaben gerecht werden kann, wird sein Vorstand regelmäßig durch die Schulleitung über alle grundsätzlichen, die gesamte Schule betreffenden Fragen unterrichtet. Der SEB-Vorstand trifft sich hierfür mindestens einmal monatlich mit dem Schulleitungsteam.
Alle 34 SEB-Mitglieder kommen mindestens zweimal jährlich auf der SEB-Sitzung zusammen. Auf dieser Sitzung, zu der in der Regel auch die Schulleitung eingeladen wird, wird über alle wichtigen Schulthemen, auf die die Elternschaft Einfluss nehmen kann, beraten und abgestimmt.
Wie kann ich mich mit einem Anliegen an den SEB wenden?
Erster Ansprechpartner:in für alle Belange bezüglich Ihrer Klasse oder Ihres Kindes sollte der Elternvertreter oder die Elternvertreterin Ihrer Klasse sein; er oder sie ist auch Mitglied im SEB. Sollte Ihr Anliegen hier keine Klärung finden, oder Sie ein Problem vortragen wollen, welches die gesamte Schule betrifft, können Sie sich auch direkt an den SEB-Vorstand wenden. Hier sind jeweils drei Vorstandsmitglieder für den Bereich der GS und drei für den Bereich der GemS zuständig. Alle SEB-Vorstandsmitglieder sind über E-Mail erreichbar.
Für welche Anliegen sind der SEB bzw. sein Vorstand zuständig?
Die Mitglieder des SEB und auch der SEB-Vorstand sind ausschließlich für Fragen und Probleme zuständig, die jeweils die Schule als Ganzes betreffen. Für individuelle Probleme ihres Kindes oder ihrer Klasse wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenelternvertreter:in.
Kann ich an einer SEB-Sitzung teilnehmen, wenn ich kein Elternvertreter bin?
Die SEB-Sitzungen sind schulöffentlich. Das heißt, jedes Elternteil kann daran als Zuhörer teilnehmen. Stimmberechtigt sind nur die SEB-Mitglieder
Was ist die Schulkonferenz?
Die Schulkonferenz ist ein Gremium aus jeweils 12 gewählten Lehrkräften, Schüler:innen und Eltern. Die Schulkonferenz tagt zweimal jährlich und ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussgremium der Schule. Sie entscheidet z.B. über Änderungen der Schulordnung oder über die beweglichen Ferientage.